Transparenz von Anfang an

Was kostet meine Zahnspange?

Das hängt von der Ausgangssituation ab. Wir garantieren, dass Sie nach dem ersten Gespräch genau wissen, womit Sie rechnen können. Bei uns gibt es keine Kleingedrucktes und keine Überraschungen.

  • Krankenkasse

    Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre besteht bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf einen Kassenzuschuss. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen – wir übernehmen die notwendigen Unterlagen.

  • Gratiszahnspange

    Unter bestimmten Voraussetzungen – Alter unter 18 Jahre und ausgeprägter Behandlungsbedarf (IOTN Grad 4 oder 5) – kann eine festsitzende Spange mit Metallbrackets ohne Eigenkosten möglich sein. Ob das in Ihrem Fall gilt, klären wir beim Ersttermin.

  • Steuer

    Kieferorthopädische Behandlungen zählen in Österreich als außergewöhnliche Belastung und können steuerlich geltend gemacht werden. Die Rückerstattung richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen.

  • Zusatzversicherung

    Wer privat zusatzversichert ist, kann einen Teil der Behandlungskosten über die Versicherung abrechnen. Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen und Kostenpläne aus.

Was viele beschäftigt - und unsere Antworten dazu

  • Muss ich als Wahlarztpatient alles selbst zahlen?

    Nein. Auch als Wahlarztordination arbeiten wir mit allen österreichischen Krankenkassen zusammen. Der Kassenanteil wird direkt beantragt – Sie zahlen nur einen allfälligen Eigenanteil.
  • Wie hoch ist der Kassenzuschuss konkret?

    Das richtet sich nach dem IOTN-Grad – einem internationalen Maßstab für den Behandlungsbedarf. Grad 4 und 5 bedeuten hohen bzw. sehr hohen Bedarf und bringen entsprechend höhere Zuschüsse. Den genauen Wert kennen wir nach der Erstuntersuchung.
  • Was, wenn mein Kind zwischen den Graden liegt?

    Auch bei geringerem Behandlungsbedarf (IOTN 1–3) gibt es in vielen Fällen eine finanzielle Unterstützung. Wir prüfen das individuell und beraten Sie transparent.

Unverbindlicher Ersttermin

Kostentransparenz garantiert